Selektionskriterien


Als Kriterien für die Auswahl der PatientInnen der Heil- und Pflegeanstalt Hall zur Ermordung lassen sich folgende Faktoren benennen:

- Arbeitsfähigkeit- bzw. willigkeit: Dies war das bestimmende Kriterium, weil das NS-Gesundheitssystem den „Lebenswert“ und den gesellschaftlichen Nutzen der PatientInnen an deren Produktivität festmachte. Eine gute Arbeitsleistung bedeutete in der Regel eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit.

- Aufenthaltsdauer: Bei langem Aufenthalt wurde eine medizinische Unheilbarkeit angenommen. Die längste durchgehende Aufenthaltsdauer vor dem Abtransport betrug bei einem Patienten über 37 Jahre. Rund 120 Opfer hatten Aufenthaltszeiten von mindestens fünf Jahren oder deutlich darüber.

- Diagnose: Die weitaus häufigste Diagnosegruppe war mit 56,7 Prozent Schizophrenie. Bei 17,3 Prozent wurden unterschiedliche Formen einer geistigen Beeinträchtigung diagnostiziert, bei 6,7 Prozent eine Epilepsie, bei 6,4 Prozent eine Paralyse und bei 2,5 Prozent eine alterspsychiatrische Erkrankung.



Betrachtet man die Lebensgeschichten der Haller „Euthanasie“-Opfer, lässt sich im Einzelfall eine unterschiedliche Gewichtung dieser Kriterien erkennen und es finden sich auch weitere Aspekte wie hoher Pflegeaufwand oder eine angenommene fehlende soziale Anpassung.