Die Tötungsanstalt Hartheim


Bis im Frühjahr 1940 hatte das Schloss Hartheim in Alkoven nahe Linz die Funktion einer Betreuungseinrichtung für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung. Als im Zuge der Vorbereitung der „Aktion T4“ Tötungsanstalten für die systematische Ermordung von Menschen mit einer psychischen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung errichtet wurden, war Schloss Hartheim eine von sechs. Von Mai 1940 bis ins Jahr 1944 wurden rund 30.000 Menschen aus psychiatrischen Anstalten, Behinderteneinrichtungen, Fürsorgeheimen und später auch kranke Häftlinge aus Konzentrationslagern nach Hartheim transportiert.

Nach dem Eintreffen der PatientInnen in Hartheim wurden sie vom Pflegepersonal entkleidet. Die zuständigen Ärzte Dr. Rudolf Lonauer und Dr. Georg Renno überprüften die Identität der selektierten Menschen, kennzeichneten medizinisch interessante Fälle für spätere Forschungen und ermordeten sie dann in einer Gaskammer mit Kohlenmonoxid. Die Leichen verbrannte man im dortigen Krematorium. Da die „Aktion T4“ großer Geheimhaltung unterlag, installierte man ein System der Täuschung. Sonderstandesämter beurkundeten die Todesfälle, den Angehörigen stellte man die Todesnachricht jedoch erst Wochen später zu. In sogenannten „Trostbriefen“ an die Familien waren die Todesursache, der Zeitpunkt des Todes und oft auch der Todesort gefälscht. Auf entsprechenden Wunsch bekamen die Angehörigen eine Urne zugestellt.


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