Die Vorbedingungen - Rassenhygiene


Die systematische Ermordung psychisch, körperlich und geistig beeinträchtigter Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus war historisch einzigartig. Die ideologischen und politischen Wurzeln lassen sich jedoch bis ins ausgehende 19. Jahrhundert zurückverfolgen. Schon damals forderten die VerfechterInnen der sogenannten Eugenik – in Deutschland setze sich der Begriff der Rassenhygiene durch –, dass die Eigenschaften einer „Rasse“ durch staatliche Lenkung verbessert werden sollten. Die Verbreitung der negativen Eigenschaften müssten jedoch verhindert werden. Etwa zur gleichen Zeit kam eine Diskussion um die Tötung auf Verlangen und die Sterbehilfe auf. Nach dem Ersten Weltkrieg radikalisierte sich dieses Denken. Immer offener wurde über die Verhinderung und die Tötung so genannten „lebensunwerten Lebens“ gesprochen. Diese Ideen entstanden innerhalb der medizinischen Wissenschaften und fanden auch in der Psychiatrie großen Anklang. Die NS-Gesundheitspolitik baute auf diesen Theorien auf und setzte sie in die Tat um. Als erste gesundheitspolitische Maßnahme führte die nationalsozialistische Regierung in Deutschland im Jahr 1934 das „Gesetz zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses“ ein. Dieses Gesetz wurde in Österreich zwei Jahre nach dem „Anschluss“ an Nazi-Deutschland im Jahr 1940 in Kraft gesetzt. Auch viele Patientinnen und Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Hall wurden zu Opfern der Zwangssterilisierung.