Das Schicksal von ZwangsarbeiterInnen in der Heil- und Pflegeanstalt Hall


In der NS-Zeit waren auch ausländische Zwangs- und ZivilarbeiterInnen, die aufgrund psychischer Probleme in eine Heil- und Pflegeanstalt eingewiesen worden waren und nicht mehr für den Zwangsarbeitseinsatz geeignet schienen, vom Krankenmord bedroht. Dies betraf insbesondere ZwangsarbeiterInnen aus Osteuropa. Mitte 1944 begann man die betroffenen Kranken in ausgewählten Anstalten zusammenzulegen und dort zu ermorden bzw. von dort weiter zu transportieren. Von diesen Maßnahmen waren auch 13 PatientInnen in der Haller Anstalt betroffen.

• Am 12. September 1944 wurden die drei Ukrainerinnen Liena N., Pelagie L. und Uljana T. von Hall in die Anstalt Egelfing-Haar bei München verlegt. Von dort transportierte man sie mit insgesamt 56 Personen ab. Vermutlich wurden sie in weiterer Folge ermordet.

• Im September 1944 bestimmte man die Anstalt Mauer-Öhling im Gau Niederdonau als Sammelanstalt für die „Alpen- und Donaugaue“. Am 7. November 1944 erfolgte daher aus Hall die Überstellung der drei Frauen Valentina H., Fetoska P. und Magda P. Letztere wurde in weiterer Folge nach Niedernhart und von dort vermutlich zur Ermordung nach Hartheim überstellt, die zwei anderen Frauen erlebten das Kriegsende.

• Am 18. Jänner 1945 brachte man die beiden Männer Eduard C. und Andreas W. sowie fünf Frauen – Helene K., Karolina C., Dusja I., Gabrielle R. und Maria Wanda Z. – nach Mauer-Öhling. Die beiden Männer sowie Karolina C. und Wanda Z. starben rasch hintereinander im April 1945. Da von Mauer-Öhling bekannt ist, dass dort in der Phase der dezentralen Euthanasie PatientInnen ermordet wurden, ist es möglich, dass auch diese vier PatientInnen dem Krankenmord zum Opfer fielen. Die drei anderen aus Hall abtransportierten Frauen lebten zum Kriegsende noch.



verwendete Quellen:

E-Mail-Auskunft Markus Rachbauer, 02.07.2019 (basierend auf seinen Recherchen in den Hauptbüchern der Anstalt Mauer-Öhling)