Irreführung der Angehörigen


Die Durchführung der „Euthanasie“-Transporte unterlag größter Geheimhaltung. So sollten die Angehörigen zum Zeitpunkt des Abtransportes nicht wissen, welches Schicksal ihren Verwandten bevorstand. Die Anstalt informierte die Angehörigen beim ersten Transport lediglich darüber, dass die PatientInnen aus „kriegswichtigen“ Maßnahmen in eine „andere Anstalt“ verlegt worden seien, ohne das Ziel zu nennen. Nur wenige Angehörige reagierten auf diese Mitteilung, um den neuen Aufenthaltsort zu erfahren. Anstaltsdirektor Ernst Klebelsberg beantwortete diese Nachfragen unter Wahrung der Geheimhaltung. Seine Auskunft, dass er über den Verbleib der PatientInnen nicht wisse, entsprach sicherlich nicht der Wahrheit.

In der Regel wurden die PatientInnen sofort nach deren Ankunft in Hartheim ermordet. Zur Irreführung erhielten die Angehörigen jedoch eine Nachricht, dass die PatientInnen dort angekommen seien, aber nicht besucht werden dürften. Erst Wochen später erhielten die Familien eine Todesnachricht. In so genannten „Trostbriefen“ wurden die Todesursache und der Zeitpunkt des Todes gefälscht und manchmal auch ein falscher Sterbeort angegeben. Auf entsprechenden Wunsch bekamen die Angehörigen eine Urne zugestellt.







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