Der Mord an psychisch und geistig beeinträchtigen Menschen in der NS-Zeit


Die NS-Euthanasie war der erste systematisch durchgeführte Massenmord im Nationalsozialismus. Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung oder psychischen Erkrankung wurden planmäßig getötet. Die Bezeichnung dieser Mordaktion als „Euthanasie“ ist verharmlosend. „Euthanasie“ bedeutet nämlich wörtlich übersetzt „guter Tod“. Mit einem guten Tod hatte der nationalsozialistische Krankenmord nichts zu tun. Die exakte Zahl der Opfer wird sich wohl nie mehr genau ermitteln lassen. Die Forschung geht momentan von etwa 300.000 ermordeten Menschen aus. Die Tötungen erfolgten in verschiedenen Phasen. Folgende Unterteilung ist ein nachträglicher vereinfachender Systematisierungsversuch durch die historische Forschung:

- Zwischen 1939 und 1945 tötete man mindestens 5.000 Neugeborene, Kleinkinder und Jugendliche in sogenannten „Kinderfachabteilungen“ im Rahmen der „Kindereuthanasie“.

- Ab Kriegsbeginn 1939 wurden in den von Deutschland besetzten Gebieten PatientInnen in psychiatrischen Einrichtungen ermordet.

- In den Jahren 1940/41 fielen in eigens eingerichteten Tötungsanstalten im Rahmen der „Aktion T4“ rund 70.000 Menschen, insbesondere PatientInnen der Heil- und Pflegeanstalten, zum Opfer.

- Nach offizieller Beendigung der „Aktion T4“ im August 1941 ging das Morden in Heil- und Pflegeanstalten durch Medikamente, Hunger und Vernachlässigung bis Kriegsende 1945 dezentral weiter.

- In den Jahren 1940 bis 1942 selektierte man jüdische PatientInnen unabhängig von ihrer psychiatrischen Diagnose in den deutschen Heil- und Pflegeanstalten und ermordete sie in den Tötungsanstalten der „Aktion T4“.

- Im Rahmen der sogenannten „Aktion 14f13“ ermordete man arbeitsunfähige oder politisch und „rassisch“ missliebige Häftlinge aus Konzentrationslagern.

- Ab 1943 bezog man OstarbeiterInnen, die wegen psychischer Auffälligkeiten in eine Heil- und Pflegeanstalt eingewiesen worden waren, in die Mordaktion mit ein.